Teilnahmegebühren bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas für die Module 1-10
Die Teilnahme- und Studiengebühren für den Master Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M.) betragen insegesamt 620 € monatlich über 24 Monate. Diese sind teilweise an die Steuerlehrgänge Dr. Bannas und teilweise an die OTH Amberg-Weiden zu entrichten.
Die Teilnahmegebühren für die Module 1-9 bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas betragen monatlich 620 €. Die Steuerlehrgänge Dr. Bannas führen die Module 1-9 entsprechend dem Modulhandbuch (1. und 2. Semester) und der Studien- und Prüfungsordnung des von der OTH Amberg-Weiden angebotenen und verantworteten Master Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M.) durch. Die Module werden in enger Abstimmung mit der Prüfungskommission des Studiengangs der OTH Amberg-Weiden durchgeführt. Es besteht ein entsprechender Bildungskooperationsvertrag zwischen der OTH Amberg-Weiden und den Steuerlehrgängen Dr. Bannas.
Die an die OTH Amberg-Weiden zu zahlenden Studiengebühren betragen für das 3.+4. Semester je Semester 3.720 €. Im Falle einer erfolgreichen vorherigen Belegung der Module 1-9 beim Bildungskooperationspartner Steuerlehrgänge Dr. Bannas können die dort erbrachten Leistungen anerkannt werden und eine Immatrikulation kann direkt zum 3. Semester erfolgen. Es müssen nur für das 3.+4. Semester die Studiengebühren an die OTH Amberg-Weiden gezahlt werden.
Finanzierung
Finanzierung durch die Steuerlehrgänge Dr. Bannas
Im Einzelfall ist eine Unterstützung durch die Steuerlehrgänge Dr. Bannas möglich. Die Gebühren können in diesem Fall über einen längeren Zeitraum (i.d.R. 4 Jahre) verteilt abbezahlt werden. Diese Finanzierung behalten wir uns nach Einzelfallprüfung für Studierende mit niedrigen Einkommen während des Studiums vor. Das Gesamtvolumen ist pro Studiengang begrenzt. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Zulassungs-/Prüfungsgebühren und steuerliche Absetzbarkeit
Die Zulassungs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 1.200 € sind separat an die Steuerberaterkammer zu entrichten. Weitere Kosten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterausbildung fallen nicht an (diese betragen bei Besuch eines regulären Vorbereitungskurses üblicherweise zwischen 5.000 - 10.000 €).
Im Gegensatz zu einer Bachelorausbildung sind die Kosten für eine Masterausbildung (Studiengebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten) übrigens voll steuerlich absetzbar (dies ist aktuell jedoch beim BFH anhängig). Für den Fall, dass das zu versteuernde Einkommen so niedrig ist, dass man keine Steuern zahlt, können die Ausbildungskosten als Verlustvortrag auf die Zeit nach dem Studium übertragen werden. Wie das genau funktioniert lernt man während des Studiums! Vorab hierzu von uns der Link zur steuerlichen Behandlung eines Masterstudiengangs.
Fördermöglichkeiten
Bafög
Dies ist die klassische Finanzierungsmöglichkeit für Studenten - fördert aber auch Masterstudiengänge. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig von der Höhe der Studiengebühren sowie von Ihrem eigenen Einkommen und dem Ihrer Eltern. Der Grundbedarf und damit der Anspruch liegt bei ca. 660 € monatlich. Ob man einen Anspruch auf Bafög hat, kann mit Hilfe eines Bafög-Rechners ermittelt werden: www.bafoeg-rechner.de
Prämiengutschein vom Bundesministerium für Forschung und Bildung
Das Bundesministerium für Forschung und Bildung fördert mit dem Prämiengutschein. Gefördert werden 50% der Kursgebühren, maximal 500 €. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf in einigen Bundesländern (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) nicht mehr als 1.000 € kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis). In allen anderen Bundesländern gilt diese Grenze seit dem 1.7.2017 nicht mehr. Der Antragsteller ist mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig und
- verfügt und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 €)
Sie erhalten den Prämiengutschein bei einem Beratungsgespräch in einer der vielen Beratungsstellen. Wo diese sind und was Sie zum Beratungsgespräch benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere regionale Fördermöglichkeiten
Besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es sehr komfortable Fördermöglichkeiten. Infos
Alles auf einem Blick:
Beginn + Dauer |
Jährlich zum Wintersemester, 4 Semester, berufsbegleitend |
Studienorte | Sowohl Frankfurt a.M. und Weiden (Oberpfalz) |
Studienzeiten | Im 1.+4. Semester Donnerstag und Freitag, im 2.+3. Semester Donnerstag bis Samstags Jeweils während der Vorlesungszeit. |
Abschluss | Master of Laws (LL.M. ), nach Abschluss kann der M.A. an der Hochschule München erworben werden |
Bewerbung | Jeweils 1.Mai – 15.Juli, anschließend ist eine Bewerbung in der Regel per E-Mail möglich |
Steuerberater-prüfung | Vollständige zeitliche und inhaltliche Integration, alle Vorlesungen exklusiv für die Studierenden, keine Mischung mit anderen Vorbereitungskursen. Übersicht über alle zusätzlichen Materialien und Kurse |
Erfolgsquote | Regelmäßig über 80%, aktuell in Weiden 83% nach der schriftlichen Prüfung 2021 (alle Studierenden, die auch das Klausurentraining im Aug./Sept, besucht haben) bzw. 71% ohne Besuch des Klausurentrainings. In 2022 waren es sogar 100% (mit und ohne Klausurentraining, die Quote war identisch) bzw. in 2023: 75,0% (ohne Klausurentraining 60,0%). |
Kosten | 620 € monatlich x 24 Monate + Studentenwerksbeitrag, Ratenzahlung und Finanzierungsmöglichkeit (über 4 Jahre) |
Dozenten | Top Dozenten aus der Steuerberaterausbildung, aus der Praxis und der Hochschule |
Kooperations-partner | OTH Amberg-Weiden |