Ein Studiengang – zwei Abschlüsse
Das viersemestrige (inklusive Masterarbeit), weiterbildende und nebenberufliche Masterstudium schließen Sie mit dem akademischen Grad des Master of Laws (LL.M.) ab. Die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist bereits in den Studiengang integriert, so dass Sie direkt im Anschluss die Steuerberaterprüfung ablegen können, es müssen keine sonstigen Vorbereitungskurse belegt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Berechtigung zur Promotion.
Der bisher übliche Zeitaufwand zur Qualifizierung als Master und Steuerberaterin bzw. Steuerberater wird durch diese Art von Kombinationsstudium deutlich reduziert. Sie erlangen berufliche Erfahrungen und eine Qualifikation, die in der Wirtschaft höchstes Ansehen genießt. Damit bieten sich Absolventinnen und Absolventen hervorragende berufliche Perspektiven.
Die Top-Vorteile unseres Master-Konzepts
- Die für die Steuerberaterprüfung relevanten Inhalte sind in den Modulunterricht zeitlich und inhaltlich optimal integriert, daher müssen keine Vorbereitungskurse mit anderen Kandidaten besucht werden, d.h. exklusiver Unterricht für die Studierenden (keine Mischung mit sonstigen Vorbereitungskursen). Der Master hat immer das richtige Tempo und im letzten Semester werden in einem Crashkurs nochmals die wichtigsten Inhalte für die Steuerberaterprüfung wiederholt und es werden eine Vielzahl von Übungsklausuren geschrieben (im letzten Semester 27, insgesamt knapp 60).
- Durch die regelmäßigen Modulprüfungen erfolgt ein gleichmäßiges Lernen für die Steuerberaterprüfung und kein "Bulimie"-Lernen gegen Ende. Sie sind fundierter vorbereitet.
Weitere Vorteile sind
- Doppelter Abschluss: Das innovative Bildungskonzept des Master Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M.) bereitet Sie gleichzeitig auf zwei anerkannte Abschlüsse vor: Mit dem Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad des „Master of Laws“ (LL.M.) und können gleich im Anschluss an der Steuerberaterprüfung teilnehmen.
- Zeitersparnis: Im Vergleich zu den bisher üblichen Bildungswegen, nämlich zunächst ein Masterstudium zu absolvieren und sich anschließend auf die Steuerberaterprüfung vorzubereiten, spart unser integriertes Konzept wertvolle Ausbildungszeit und Sie gelangen schneller und gezielter zum gewünschten Abschluss. Es entsteht kein weiterer Zeit- und auch kein weiterer Kostenaufwand. Studienbeginn direkt nach dem Bachelor möglich
- Berufserfahrung sammeln: Der Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M.) wird berufsbegleitend durchgeführt. Sie haben so die Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und das neu erlernte Wissen gleich in die Praxis umzusetzen. Tipp: Schauen Sie auf die Seite Partnerunternehmen, wir haben für Sie schon Kontakte zu Unternehmen hergestellt, die für den Master ideale Jobangebote haben.
Unsere Masterstudiengänge - bundesweit
- www.masteroftaxation.org (Hochschule München, inkl. Studienort Berlin)
- www.master-steuerrecht-koeln.de (TH Köln)
- www.master-steuerrecht-lueneburg.de (Uni Lüneburg / Hamburg)
- www.master-steuerrecht-thueringen.de (Thüringen)
- www.master-taxation-steuerlehre.de (Stuttgart)
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Gerne beraten wir aber auch individuell telefonisch und persönlich. Terminvereinbarung unter beratung@steuerlehrgaenge.de
Für wen eignet sich der Master?
- für Absolventinnen und Absolventen, mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, Diplom oder Staatsexamen, insbesondere in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang
- für junge Berufstätige, die in der Steuerberaterbranche, Wirtschaftsprüfung oder Steuerabteilung eines Unternehmens tätig sind
- für alle Steueberater-Interessenten, die direkt nach dem Studium das Steuerberaterexamen ablegen möchten
- für diejenigen, die nahtlos, erfolgreich und verantwortungsvoll in einem Steuerberatungsunternehmen mitarbeiten wollen