HINWEIS:
In Ausnahmefällen ist eine Bewerbung auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist und / oder ein späterer Quereinstieg bei entsprechender fachlicher Qualifikation möglich. Sprechen Sie uns dazu einfach an: beratung@steuerlehrgaenge.de
Zulassungsvoraussetzungen Studium
- Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Jurisprudenz oder eines gleichwertigen Abschlusses.
- Alternativ: Nachweis des Abschlusses eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums einer verwandten Fachrichtung (z. B. Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsingenieurwesen) oder eines gleichwertigen Abschlusses.
- Nachweis der fachlichen Eignung im Rahmen eines Eignungsgesprächs (ca. 30 Minuten online).
- Bei Nicht-Muttersprachlern: Gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH - Stufe 3) oder die Teilnahme am „Test Deutsch als Fremdsprache“ mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF, Niveaustufe 5) erbracht. Der Nachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn ein Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule nachgewiesen wird
HINWEIS: Falls Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen und/oder Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, ist bei der Bewerbung eine kurze Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Erbringung der letzten Prüfungsleistung ausreichend. Das Bachelorzeugnis kann dann im Laufe des ersten Semesters nachgereicht werden.
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Nadine
Oeste


